
Winterdienst & Schneeräumung in Wien
Wir räumen und streuen Gehsteige, Gehwege und Zufahrten Ihrer Liegenschaft – für Hausverwaltungen, Eigentümer und Firmen in Wien und Umgebung.
Angebot für Ihre Liegenschaft
Sagen Sie uns Adresse und ungefähre Gehsteiglänge, dazu Zufahrt oder Stiegen, falls vorhanden. Sie erhalten ein Angebot für die ganze Saison – kostenlos und unverbindlich, auf Wunsch nach einer Besichtigung vor Ort.
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Schneeräumung, die Ihnen die Anrainerpflicht abnimmt
Wer in Wien eine Liegenschaft besitzt, muss den Gehsteig davor zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee räumen und bei Glätte streuen. So regelt es § 93 der Straßenverkehrsordnung. Team-Reiniger übernimmt diese Aufgabe für Sie – verlässlich, sobald es schneit oder friert.
Unsere Mitarbeiter räumen Gehsteige, Gehwege, Hauseingänge und Zufahrten und streuen auf Wunsch mit Salz oder Streusplitt. Vereinbart wird der Winterdienst für die ganze Saison, in der Regel als Pauschale je Liegenschaft. So wissen Sie vorab, womit Sie rechnen.

Das übernimmt unser Winterdienst
- Schneeräumung der Gehsteige und Gehwege entlang der ganzen Liegenschaft
- Räumen von Hauseingängen, Zufahrten und Stiegen im Gehsteigbereich
- Streuen bei Schnee und Glatteis – mit Salz oder Streusplitt, nach Ihrer Wahl
- Wiederholte Einsätze bei anhaltendem Schneefall
- Warntafeln bei Dachlawinengefahr aufstellen und wieder entfernen
- Aufräumen nach der Saison: Splitt und Salzreste zusammenkehren
- Betreuung über die ganze Saison, auch für mehrere Liegenschaften
Geräumt und gestreut: vorher und nachher
So sieht der Unterschied aus – am Gehsteig, am Gehweg entlang der Liegenschaft und in der Zufahrt.
VorherNachher
VorherNachher
VorherNachherWas § 93 StVO von Eigentümern verlangt
Die Räum- und Streupflicht gilt für Gehsteige und Gehwege, die nicht mehr als drei Meter von der Liegenschaft entfernt liegen – und zwar entlang der ganzen Liegenschaft. Gibt es keinen Gehsteig, ist der Straßenrand in einem Meter Breite zu säubern und zu bestreuen. Den Wortlaut finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.
Die Pflicht lässt sich vertraglich übertragen: Wer die Räum- und Streuarbeit per Vertrag übernimmt, tritt nach § 93 Abs. 5 StVO für diesen Bereich an die Stelle des Eigentümers. Gerade für Hausverwaltungen und für Liegenschaften, die im Winter niemand täglich im Blick hat, ist das die sichere Lösung.
Für wen wir den Winterdienst übernehmen
Wir fahren unsere Räumtouren durch ganz Wien. Betreut werden Zinshäuser ebenso wie Reihenhaus- und Siedlungsanlagen am Stadtrand.
- Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
- Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Reihenhaus- und Siedlungsanlagen
- Gewerbebetriebe mit Parkplatz, Zufahrt oder Lieferzone
Warntafeln bei Dachlawinengefahr
Räumen und Streuen ist nur die eine Hälfte. § 93 Abs. 2 StVO verlangt auch, Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern zu entfernen, die an der Straße liegen. Solange sie dort hängen, muss der Bereich darunter gesichert sein – gerade bei Altbauten mit steilem Blechdach kommt eine Dachlawine ohne Vorwarnung.
Das übernehmen wir für Sie: Sobald Dachlawinen drohen, stellen wir die Warntafeln „Achtung Dachlawinen!“ auf und sperren den gefährdeten Gehsteigbereich ab. Wir behalten die Lage über den Winter im Auge – und nach der Saison holen wir Tafeln und Absperrung wieder weg. Sie müssen nicht daran denken.
Das Abtragen der Schneewächten und Eiszapfen vom Dach selbst ist ein eigener Einsatz mit Absturzsicherung. Sprechen Sie uns darauf an, dann klären wir, was an Ihrem Dach möglich ist.

So läuft der Winterdienst ab
Häufige Fragen zum Winterdienst
Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Am besten vor dem ersten Schneefall, idealerweise im Herbst. Dann ist Ihre Liegenschaft von Beginn an in unserer Räumtour eingeplant. Auch während der Saison nehmen wir – je nach Auslastung – noch Liegenschaften auf.
Was kostet der Winterdienst in Wien?
Der Preis hängt von der Länge des Gehsteigs, den zusätzlichen Flächen wie Zufahrten oder Stiegen und der Lage der Liegenschaft ab. Vereinbart wird meist eine Pauschale für die ganze Saison. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein kostenloses, unverbindliches Angebot.
Geht die Räum- und Streupflicht auf Team-Reiniger über?
Nach § 93 Abs. 5 StVO tritt, wer die Räum- und Streupflicht vertraglich übernimmt, für diesen Bereich an die Stelle des Eigentümers. Welche Flächen, Zeiten und Streumittel genau erfasst sind, halten wir im Vertrag für Ihre Liegenschaft fest.
Stellen Sie auch die Warntafeln für Dachlawinen auf?
Ja. Sobald Dachlawinen drohen, stellen wir die Warntafeln auf und sperren den gefährdeten Bereich ab; nach der Saison entfernen wir beides wieder. Das Abtragen der Schneewächten und Eiszapfen vom Dach selbst ist ein eigener Einsatz mit Absturzsicherung – sprechen Sie uns darauf an.
Was passiert nach dem Winter mit dem Streusplitt?
Wir kehren Splitt und Salzreste nach der Saison wieder zusammen. Das gehört zur Winterbetreuung dazu und ist kein eigener Auftrag.
Streuen Sie mit Salz oder mit Splitt?
Beides ist möglich, Sie entscheiden. Salz wirkt schnell gegen Glatteis, schadet aber Pflanzen und Bäumen. Splitt ist schonender, bleibt aber liegen und muss im Frühjahr wieder entfernt werden.
Passende Leistungen

Hausbetreuung
Regelmäßige Reinigung von Stiegenhaus, Lift, Eingangsbereich und Allgemeinflächen – für Hausverwaltungen und Eigentümer.
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Rasenmähen, Heckenschnitt und Laub: laufende Pflege von Gärten, Innenhöfen und Grünflächen an Wohnanlagen.
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Regelmäßige Unterhaltsreinigung von Büros, Kanzleien und Geschäftsräumen – nach Reinigungsplan und auf Wunsch zu Randzeiten.
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